Spenden kleine wachsende Pflanze

Spuren hinterlassen

„Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, würde ich heute noch einen Apfelbaum pflanzen.“
Martin Luther

Jeder Mensch übernimmt in seinem Leben Verantwortung. Warum also nicht über das Lebensende hinaus?
Mit einem Vermächtnis erhalten Sie als Schenkender oder Erblasser die Möglichkeit, Ihren persönlichen Beitrag für die langfristige Sicherung der Arbeit der Lebensgemeinschaft für die Einheit der Christen e.V. in Craheim zu leisten.
Den Wünschen des Zuwenders fühlen wir uns im höchsten Maße verpflichtet. Als gemeinnütziger Verein stellen wir sicher, dass ausschließlich für den guten Zweck investiert wird.
Seit einigen Jahren bereits existiert die „Stiftung Begegnungsstätte Schloss Craheim“, zu der Zustiftungen jederzeit möglich sind.

Wir helfen Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.
Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns, wir stehen Ihnen für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung!

Hinterlassen Sie Spuren durch eine Erbschaft oder ein Testament
Markus Gehenio

Markus Gehenio

m.gehenio@craheim.de Tel. 09724-910012

Flyer

„Erbschaft und Stiften“

Bankverbindung für Zustiftungen:

Stiftung Begegnungsstätte Schloss Craheim

IBAN: DE92 3506 0190 1600 0690 27

BIC: GENODED1DKD


Seit 1968 wird Schloss Craheim von der „Lebensgemeinschaft für die Einheit der Christen e.V.“ getragen. Neben unserem Herzensanliegen, für die Einheit der Christen einzustehen, ermutigen wir Menschen durch unsere Angebote, im Glauben an Jesus Christus zu wachsen und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Wir stärken Ehen und Familien, begleiten Menschen seelsorglich und investieren durch unsere Jugend-Freizeiten in die kommende Generation. Wir geben praktische geistliche Impulse für den Alltag und schaffen einen sicheren Ort, an dem Menschen von Gott berührt werden und die befreiende Kraft Jesu erfahren können.

Ja, das ist unser Anliegen hier in Craheim: mehr und mehr in der Botschaft Jesu zu leben und diese Erfahrung zu teilen.
Wenn es Ihnen am Herzen liegt, diese Werte und unsere Arbeit zu erhalten, unterstützen Sie uns! Investieren Sie in das Reich Gottes und hinterlassen Sie Spuren.

Unter Zustiftungen versteht man eine freiwillige Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung, wie beispielsweise der „Craheim Stiftung“. Sie ist eine Unterstiftung der „Stiftung Geistliches Leben“.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ohne bürokratischen Aufwand eine neue Unterstiftung zu errichten, welche dann den Namen des Stifters tragen kann.

Zustiften ist immer dann sinnvoll, wenn sich eine Person für einen bestimmten Zweck nachhaltig finanziell engagieren möchte.

Einen besonderen Zeitpunkt für das Zustiften gibt es nicht. Vielmehr kann der Zeitpunkt vom Zustifter frei gewählt werden.

Im Gegensatz zu einer Spende sind zugestiftete Mittel von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Die Stiftung erzielt durch die Erhöhung des Stiftungsvermögens langfristig und dauerhaft höhere Erträge. Diese kommen dem Zweck der Stiftung zu Gute.

– Sie setzen sich für einen gemeinnützigen Zweck ein: Durch die Begegnungsstätte Schloss Craheim werden Menschen ermutigt und befähigt, durch den Glauben an Jesus Christus in ihrem Alltag einen Unterschied zu machen.

– Kein Gründungsaufwand, keine Bürokratie: Die Stiftung ist bereits vorhanden.

– Das eingesetzte Vermögen bleibt unangetastet und wird für zukünftige Generationen bewahrt. Zur Finanzierung des Stiftungszweckes dienen die Erträge aus dem Stiftungskapital.

– Sie nehmen damit sowohl Einfluss auf die Gegenwart, als auch auf die Zukunft und gestalten diese mit – auch über Ihr eigenes Leben hinaus.

– Zuwendungen bis zu einer Million Euro, die in ein Stiftungsvermögen fließen (Zustiftung), können über zehn Jahre beliebig verteilt zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug steuerlich abgesetzt werden. Bei Verheirateten kann jeder Ehepartner diesen Betrag separat in Anspruch nehmen, auch wenn sie zusammen veranlagt werden.

– Vermögenswerte, die Sie geerbt haben, sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach Entstehung der Erbschaftssteuerpflicht an eine gemeinnützige Stiftung fließen.

Sie möchten mit Ihrem Testament anderen helfen? Neben Verwandten, Freunden und anderen Personen können Sie auch die Lebensgemeinschaft für die Einheit der Christen e.V. in Ihrem Testament als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.
Bei der Übertragung an eine gemeinnützige Einrichtung fällt keine Erbschaftssteuer an. So hilft Ihre Testamentsspende in voller Höhe.

Es besteht keine Verpflichtung, Regelungen über Ihren Nachlass durch ein Testament zu verfügen. Ein Testament empfiehlt sich jedoch, wenn Sie eigene Wünsche und Vorstellungen davon haben, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll.

Generell gilt…
Das Leben ist nicht planbar und niemand ist vor Krankheit oder Unfall geschützt. Denken Sie daher rechtzeitig daran, Ihre Vermögensverhältnisse klar zu regeln. Dies gilt besonders, wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. Damit schaffen Sie bereits zu Lebzeiten Klarheit und beugen Erbstreitigkeiten vor.